Autos sollten nicht länger als drei Tage lang unbeobachtet am Straßenrand stehen. Nicht nur Urlaubern droht ansonsten bei der Rückkehr zum Stellplatz eine böse Überraschung, wie die Rechtsschutzversicherung ARAG warnt. Beim Parken auf öffentlichen Straßen müssen Halter immer damit rechnen, dass ein vorübergehendes Halteverbot eingerichtet wird, etwa für eine Baustelle oder einen Umzug. Die Vorlaufzeit beträgt lediglich drei volle Tage, kann in Ausnahmefällen – etwa bei Wanderbaustellen – auch kürzer ausfallen. Wer sein Fahrzeug länger unbeobachtet stehen lässt, sollte sich daher beim zuständigen Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt nach entsprechenden Vorhaben erkundigen.