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Liebe Kunden.

Das Werkstatt-Team macht Weihnachtsurlaub!

Zwischen Tannenduft und Lichterglanz legen auch wir mal die Schraubenschlüssel beiseite.
Vom 22.12.2025 bis 06.01.2026 bleibt unsere Werkstatt geschlossen – wir tanken neue Energie für euch und eure Autos.

Wir wünschen euch fröhliche Weihnachten, entspannte Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Ab dem 07.01.2026 sind wir wieder mit frischem Elan für euch da.

Ihr Team von Auto-Service Maul

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News

Tipp: Vorrübergehendes Halteverbot - Kurze Vorwarnzeit bedenken

Umzüge oder Baustellen machen kurzfristige Halteverbote nötig. Autofahrer sollten das nicht nur vor einer Urlaubsreise bedenken.

Halterverbotsschilder können auch kurzfristig aufgestellt werden. Foto: SP-X

Halterverbotsschilder können auch kurzfristig aufgestellt werden. Foto: SP-X

Autos sollten nicht länger als drei Tage lang unbeobachtet am Straßenrand stehen. Nicht nur Urlaubern droht ansonsten bei der Rückkehr zum Stellplatz eine böse Überraschung, wie die Rechtsschutzversicherung ARAG warnt. Beim Parken auf öffentlichen Straßen müssen Halter immer damit rechnen, dass ein vorübergehendes Halteverbot eingerichtet wird, etwa für eine Baustelle oder einen Umzug. Die Vorlaufzeit beträgt lediglich drei volle Tage, kann in Ausnahmefällen – etwa bei Wanderbaustellen – auch kürzer ausfallen. Wer sein Fahrzeug länger unbeobachtet stehen lässt, sollte sich daher beim zuständigen Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt nach entsprechenden Vorhaben erkundigen.